Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gastronomiebetriebe der Sportbahnen Braunwald AG

1. ALLGEMEINER GELTUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Vereinbarungen im Zusammenhang mit sämtlichen Leistungen der Gastronomiebetriebe der Sportbahnen Braunwald AG wie Verpflegung, Übernachtung und Events sowie die mietweise Überlassung von Räumen für Konferenzen, Bankette, Veranstaltungen, etc. Als Konferenzen, Bankette, Veranstaltungen gelten Gruppen von mindestens 10 Personen, die ihre Leistungen vorausbuchen. Als Events gelten Erlebnis-Gastronomieangebote (wie z.B. Fondueplausch) für Einzelpersonen oder Gruppen. Die aktuellen AGB sind auf der Homepage der Gastronomiebetriebe der Sportbahnen Braunwald AG aufgeschaltet.

2. DEFINITIVE BUCHUNG
Mit der definitiven Anmeldung / Buchung / Bestellung von Leistungen der Gastronomiebetriebe der Sportbahnen Braunwald gemäss Nr. 1 anerkennt der Gast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allfällige Regelungen im Rahmen der epidemiologischen Schutzmassnahmen. Die Rechtsverbindlichkeit tritt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung (per Post, Fax, E-Mail, Quittung) ein. Bitte kontrollieren Sie diese Bestätigung und melden allfällige Fehler oder Korrekturen unverzüglich.

3. PREISE
Übernachtung
Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise für Übernachtungen pro Person in Schweizer Franken (CHF) inklusive Frühstück, Service, Beherbergungs-/Tourismusförderungsabgabe und Mehrwertsteuer.

Verpflegung
Die im Restaurant publizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

Events
Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (CHF) inklusive den in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen sowie der Mehrwertsteuer.

Übrige Leistungen
Bei den übrigen Leistungen verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF) gemäss Bestätigung.

Preisänderungen
Die Sportbahnen Braunwald AG behalten sich vor, Preise anzupassen, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der gebuchten Leistungen wünscht.

4. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

4.1 ZAHLUNG
Übernachtung
Sofern nichts Gegenteiliges in der schriftlichen Bestätigung (per Post, Fax oder E-Mail) erwähnt, ist eine Leistung für die Sportbahnen Braunwald AG unverbindlich, bis eine Anzahlung von 50% geleistet wurde. Die Anzahlung wird mit der Bestätigung fällig. Die Restzahlung wird, sofern nichts anderes vereinbart, umgehend nach Erbringung der Leistung fällig.

Restaurant
Bei Verpflegungsleistungen zur sofortigen Erbringung sind diese entweder vor der Erbringung der Leistung (Selbstbedienung) oder umgehend danach (bedientes Restaurant) fällig. Dem bedienten Restaurant steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu.

Konferenzen / Bankette / Veranstaltungen
Sofern nichts Gegenteiliges in der schriftlichen Bestätigung (per Post, Fax oder E-Mail) erwähnt, ist bei Konferenzen, Banketten und Veranstaltungen eine Leistung unverbindlich, bis eine Anzahlung von 50% geleistet wurde. Die Anzahlung wird mit der Bestätigung fällig. Die Restzahlung wird, sofern nichts anderes vereinbart, umgehend nach Erbringung der Leistung fällig. Es steht dem Restaurant das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu.

Events
Der Betrag ist, sofern nicht eine Vorauszahlung oder Bezahlung bei der Buchung mittels Kreditkarte verpflichtend vorgesehen ist, vor Ort umgehend nach Erbringung der Leistung fällig.

Kunden aus dem Ausland
Bei Kunden aus dem Ausland müssen die bezogenen Leistungen spätestens bei der Abreise bezahlt werden.

4.2 AKZEPTIERTE ZAHLUNGSMITTEL
Barzahlung, Debit- und Kreditkarten (ohne Postcard sowie Reka). Eine Rechnung wird bei Konferenzen / Bankette / Veranstaltungen auf Wunsch ab einem Gesamtbetrag von CHF 250.00 ausgestellt, welche innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne jeglichen Abzug zahlbar ist.

4.3 FREMDWÄHRUNGEN
Bezahlung vor Ort in Euro möglich, die Umrechnung basiert auf dem jeweiligen Tageskurs.